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Immobilienverkauf nach zehn Jahren: Steuerfreiheit bleibt bestehen?

Gute Nachrichten für Immobilieneigentümer in Bremen und umzu

Wer eine vermietete Immobilie verkaufen möchte, sollte die sogenannte Zehnjahresfrist kennen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen nach Ablauf dieser Frist steuerfrei bleiben.

Am 8. Oktober 2026 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Regelung abgelehnt. Damit bleibt die bisherige Zehnjahresfrist bestehen.

Doch wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Immobilienverkauf? Und welchen Preis kann Ihre Immobilie aktuell erzielen?

WAGNER IMMOBILIEN unterstützt Eigentümer in Bremen und Umgebung dabei, diese Fragen fundiert zu beantworten.

Wann ist ein Immobilienverkauf steuerfrei?

Grundsätzlich gilt: Wer eine Immobilie aus seinem Privatvermögen verkauft, muss einen möglichen Veräußerungsgewinn nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist in der Regel nicht versteuern.

Dabei kommt es auf verschiedene Faktoren an:

  • Anschaffungsdatum: Wann wurde die Immobilie erworben?
  • Verkaufszeitpunkt: Ist die Zehnjahresfrist bereits abgelaufen?
  • Nutzung: Wurde die Immobilie vermietet oder selbst bewohnt?
  • Eigentumsverhältnisse: Gab es Schenkungen oder Erbschaften?
  • Verkaufserlös: Welcher Gewinn könnte tatsächlich entstehen?

Bei selbst genutzten Immobilien gelten teilweise andere steuerliche Regelungen.

Die individuelle steuerliche Situation sollte deshalb grundsätzlich mit einem Steuerberater geklärt werden.

WAGNER IMMOBILIEN unterstützt Sie gerne mit einer persönlichen und unverbindlichen Einschätzung Ihrer Immobilie in Bremen und Umgebung.

E-Mail: kw@wagner-immobilien-4u.de
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