Notartermin und Beurkundung: Ablauf beim Immobilienkauf
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an und damit rückt der erfolgreiche Kauf Ihrer Immobilie in Bremen immer näher. Das Treffen beider Vertragsparteien - Verkäufer und Käufer - beim Notar ist wichtig. Warum das so ist, ob es auch Ausnahmen gibt und was auf auf Sie zukommt lesen Sie hier.
Beurkundung des Kaufvertrages für eine Immobilie
Um einen Haus- und Wohnungsverkauf rechtskräftig abzuschließen, wird eine notariell beglaubigte Urkunde benötigt. Einen solchen Notarvertrag erhält man vom Notar. Wir als Immobilienmakler in Bremen, kümmern uns gern für Sie um die entsprechenden Entwürfe und können Ihnen sehr gern auch einen Notar empfehlen. Beim Beurkundungstermin, zu dem in der Regel alle Parteien (Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer) eingeladen werden, wird der Kaufvertrag unterzeichnet und besiegelt. Damit gehört der Notartermin zu den abschließenden und relevantesten Schritten während eines Verkaufsprozesses. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie sich auf den Termin vorbereiten können und was während des Treffens beim Notar und danach passiert.
Wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?
Bevor ein Notartermin im Rahmen eines Immobilienverkaufs vereinbart werden kann, stehen für Sie als Verkäufer und Käufer einige wichtige Aufgaben an. Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich auf einen Kaufpreis für das Haus oder die Wohnung einigen. Auch die Zahlungsmodalitäten sollten im Vorfeld geklärt sein. Wenn der Käufer eine Finanzierungszusage oder einen Einkommensnachweis vorgelegt hat, kann ein Notartermin festgelegt werden. Wir begleiten Sie beratend durch die Verkaufsphase bis hin zur Unterzeichnung des Notarvertrags und darüber hinaus. Wir überprüfen Einkommensnachweise und Finanzierungszusagen der Käufer auf Plausibilität und sind gesetzlich verpflichtet, die Identität der Beteiligten am Immobilienkauf gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zu überprüfen.
In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt, da dieser auch die Notarkosten trägt. Um den Notarvertrag vorbereiten zu können, benötigt der Notar einige Unterlagen von Ihnen. Dazu gehören Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und den Termin, an dem die Immobilie übergeben werden soll. Sie müssen ihn auch über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, zum Beispiel über die Übernahme von Möbeln. Sollte Ihre Immobilie gravierende Sachmängel aufweisen, müssen Sie dies dem Notar ebenfalls mitteilen.
In der Regel wird der Notar vom Käufer ausgewählt, da dieser auch die Notarkosten trägt. Um den Notarvertrag vorbereiten zu können, benötigt der Notar einige Unterlagen von Ihnen. Dazu gehören Angaben über das Grundbuch, den Kaufpreis und den Termin, an dem die Immobilie übergeben werden soll. Sie müssen ihn auch über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, zum Beispiel über die Übernahme von Möbeln. Sollte Ihre Immobilie gravierende Sachmängel aufweisen, müssen Sie dies dem Notar ebenfalls mitteilen.
Was kostet mich ein Notar in Bremen und UMZU?
Notarkosten und Gebührensätze sind in Deutschland einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und demnach bei jedem Notar gleich. Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Die Höhe der Notargebühren können mit Hilfe eines von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners ermittelt werden.
Wie läuft der Notartermin ab?
Zum Notartermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung mit. Nach erfolgreicher Identifizierung durch den Notar wird der gesamte Kaufvertrag in seiner letzten und aktuellen Form vorgelesen. Damit sollen beide Vertragsparteien noch einmal die Chance erhalten, aufkommende Fragen zu den Inhalten des Vertrags zu stellen und Unklarheiten zu äußern.
Da der Notar als neutraler Vermittler zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer fungiert, berät er während des Treffens beide Vertragsparteien objektiv. Er erklärt gern auf Nachfrage Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch auch noch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Notartermins zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag. In der Regel erhalten Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer in 2-3 Tagen die gesiegelte Vertragsurkunde per Post zugeschickt.
Da der Notar als neutraler Vermittler zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer fungiert, berät er während des Treffens beide Vertragsparteien objektiv. Er erklärt gern auf Nachfrage Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und beseitigt mögliche Unstimmigkeiten. Außerdem kann der Notar auf Wunsch auch noch Änderungen an den Inhalten vornehmen, falls es juristisch zulässig ist.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Notartermins zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag. In der Regel erhalten Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer in 2-3 Tagen die gesiegelte Vertragsurkunde per Post zugeschickt.
Kann eine Partei auch nachträglich unterschreiben?
Es ist häufig der Fall, dass Käufer und Verkäufer einer Immobilie sich in großer Entfernung voneinander befinden. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass zum Beispiel die Verkäuferseite bei einer Beurkundung in Bremen nicht persönlich anwesend sein kann. Vorab wird jedoch vereinbart, dass entweder der vermittelnde Immobilienmakler oder ein Mitarbeiter des Notariats die Verkäuferseite ohne Vollmacht vertritt. Der Verkäufer bestätigt dem Notar vorab, dass er mit dem Inhalt des Kaufvertrages und der vollmachtslosen Vertretung einverstanden ist und dass er den Kaufvertrag im Anschluss bei einem Notar in seiner Wohnortnähe nachgenehmigen lassen wird. Dadurch spart der Verkäufer mögliche lange Anreise- und Übernachtungskosten. Als Gegenleistung muss er jedoch die geringeren Gebühren für die Nachgenehmigung des Vertrages bezahlen. Dieses Verfahren ist weit verbreitet und etabliert, führt jedoch zu einer Verzögerung der Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages um einige Tage, bis alle Beteiligten ihn vollständig unterzeichnet haben.
Was geschieht nach dem Notartermin?
Der Notar übernimmt nun weitere wichtige Aufgaben. Eine davon ist die Benachrichtigung des zuständigen Finanzamtes über den rechtskräftigen Verkauf der Immobilie. Dadurch kann das Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid erstellen und diesen an Sie als neuen Eigentümer versenden. Zusätzlich prüft der Notar das Vorkaufsrecht der Stadt und sorgt dafür, dass Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch mit einer Auflassungsvormerkung eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten beim Grundbuchamt in Bremen variieren können, abhängig vom Stadtteil. Es kann daher durchaus 2-6 Monate dauern, bis die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Sobald dies erfolgt ist, können Sie den Kaufpreis bezahlen und die Immobilie offiziell an Sie übergeben werden.
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